Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB für SearchGPT-Optimierungsdienstleistungen. Transparente Bedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Social Media Venture GmbH

Adresse: Schliemannstraße 23, 10437 Berlin, Deutschland

Für die Erbringung von SearchGPT-Agenturleistungen

1. BEGRIFFSBESTIMMUNG, GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Social Media Venture GmbH („Agentur“) im Bereich SearchGPT-Beratung und -Optimierung. Die Begriffe „Auftrag, Agentur und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Agentur“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit die Agentur sie schriftlich anerkannt hat.

2. TERMINE, LIEFERFRISTEN

  1. Die vereinbarten Zeitpunkte und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind grundsätzlich bindend.
  2. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat oder notwendige Daten, Zugänge oder Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.
  3. Sollte der Auftraggeber sich im Annahmeverzug befinden oder seine Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzen, ist die Agentur berechtigt, den daraus entstandenen Schaden einschließlich möglicher Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3. LEISTUNGSUMFANG, VERGÜTUNG

  1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die dafür zu zahlende Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot der Agentur. Die Leistungen umfassen insbesondere:
    • Beratung zur SearchGPT-Optimierung
    • Analyse der Sichtbarkeit in KI-Suchmaschinen
    • Strategieentwicklung für KI-Suchalgorithmen
    • Content-Erstellung und -Optimierung
    • Monitoring und Tracking von KI-Suchergebnissen
    • Bereitstellung und Einrichtung von Tools und Software
  2. Soweit für eine Leistung keine Vergütung festgelegt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten oder entsprechenden Bepreisung im Angebot der Agentur. Ein Mehraufwand der Agentur, insbesondere aufgrund von Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird entsprechend den vereinbarten Stundensätzen bzw. gemäß den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur als zusätzlicher Aufwand berechnet.
  3. Sollten aufgrund unrichtiger, nachträglich korrigierter oder lückenhafter Angaben des Auftraggebers Arbeiten von der Agentur ganz oder teilweise wiederholt oder verzögert werden müssen, trägt der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden, sofern er diesen zu vertreten hat.
  4. Die Agentur darf die ihr obliegenden Leistungen, nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber, auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
  5. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber der Agentur freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars der Agentur zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.
  6. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Inhalte liegt beim Auftraggeber.
  7. Die Leistungen der Agentur sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht zu einer garantierten Platzierung in SearchGPT oder anderen KI-Suchmaschinen führen, da die Algorithmus-Änderungen außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen.
  8. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Agentur dem Auftraggeber alle Strategien, Analysen und Content-Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt und Strategie.

4. HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG

  1. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
  3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der Agentur sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
  4. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für spezifische Rankings oder Platzierungen in SearchGPT oder anderen KI-Suchmaschinen, da diese von externen Algorithmen abhängen, die sich jederzeit ändern können.
  5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Übermittlungsfehlern, welche die Agentur zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

5. ABNAHME

Schuldet die Agentur einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk (z. B. Strategie, Analyse, Content), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk keine oder unwesentliche Mängel aufweist. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Agentur diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Verwendung des Werks als erfolgt.

6. RECHNUNG, PREIS, ZAHLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Agentur stellt ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.
  2. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
  3. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben.
  4. Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

7. AUFWENDUNGEN UND TOOL-KOSTEN

  1. Jede Partei trägt die Ausgaben für Porto, Telefon, Internet und Fax, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.
  2. Tool- und Software-Lizenzen, die speziell für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Zusätzliche Analysekosten, die direkt mit der Erstellung und Durchführung des Auftrags in Zusammenhang stehen, werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
    • API-Kosten für Datenabfragen: nach Belegen
    • Externe Tool-Abonnements: nach Belegen oder gemäß vorheriger Vereinbarung
    • Spezialisierte Analyse-Software: nach Belegen oder gemäß aktueller Preisliste
  4. Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
    • Fremdkosten: nach Belegen
    • Stundenaufwand: siehe aktuelle Standardpreisliste
    • Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro/km
  5. Alle sonstigen Ausgaben wie Rechtsberatungskosten, Kurierkosten und Dokumentationskosten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.

8. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

  1. Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hält sich die Agentur an die geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Daten rechtmäßig erhoben wurden und die Nutzung für SearchGPT-Optimierung zulässig ist.

9. URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE

  1. Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Strategien, Analysen und Inhalten.
  2. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Strategien und Methoden (ohne kundenspezifische Daten) zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung und Weiterentwicklung ihrer Dienstleistungen nutzen.
  3. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur.

10. TOOL-ZUGANG UND DATENANBINDUNG

  1. Der Auftraggeber erteilt der Agentur Zugang zu den erforderlichen Systemen, Analytics-Tools und Datenquellen unter den spezifischen Bedingungen, die im Auftrag definiert sind.
  2. Die Agentur kann Monitoring-Tools einrichten und Daten analysieren, hat jedoch standardmäßig keinen Zugriff auf vertrauliche Unternehmensinformationen, es sei denn, der Auftraggeber legt dies ausdrücklich fest.
  3. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für die Handlungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der eigenständigen Nutzung der bereitgestellten Tools und Strategien.

11. BESPRECHUNGSBERICHTE

Die Agentur übergibt innerhalb von drei Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Auftraggeber Besprechungsberichte. Diese Besprechungsberichte sind als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, soweit ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren fünf Arbeitstagen in Textform widersprochen wird.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
  3. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

Social Media Venture GmbH
Schliemannstraße 23
10437 Berlin
Deutschland

Wichtige Punkte im Überblick

SearchGPT-Spezialisierung

Unsere AGB sind speziell auf SearchGPT-Optimierungsdienstleistungen zugeschnitten.

Datenschutz & Vertraulichkeit

DSGVO-konforme Datenverarbeitung und strikte Vertraulichkeit Ihrer Geschäftsdaten.

Transparente Abrechnung

Klare Preisstrukturen und nachvollziehbare Kostenaufstellungen für alle Leistungen.

Keine Ranking-Garantien

Realistische Erwartungen: KI-Algorithmen ändern sich ständig, daher keine Platzierungsgarantien.

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Unser Team steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

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